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Der Bundesrat hat den revidierten Richtplan des Kantons Aargau genehmigt, was für den Windpark Burg ein wichtiger Schritt im laufenden Planungsverfahren ist.

Damit in der Schweiz ein Windpark bewilligt werden kann, muss er einen langen demokratischen Prozess bestehen: die Aufnahme in den kantonalen Richtplan, welcher durch den Bundesrat zu genehmigen ist, sowie die Festsetzung in der Nutzungsplanung der Gemeinde. Dies mündet dann in ein Baugesuch.

Auf der Ebene Richtplananpassung werden Interessensgruppen und Verbände angehört, über die Zonen- und Nutzungsplanung stimmen die Einwohner der Gemeinde ab und gegen die Baubewilligung können die Anwohner Einsprache erheben.

Zur Medienmitteilung des Bundesrates

Weitere Dokumente des Bundesamtes für Raumentwicklung zum Richtplan des Kantons Aargau