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Projekt

Verfahren

 

Verfahrenskoordination

Die Standorte der geplanten WEA befinden sich in zwei Gemeinden – der Gemeinde Kienberg, Kanton Solothurn und der Gemeinde Oberhof, Kanton Aargau. Damit sind auch zwei Kantone in das Planungs- und Bewilligungsverfahren involviert. Die Federführung und Koordination des Bewilligungsverfahrens liegt beim Kanton Solothurn.

Richtplan

Seit Juli 2011 ist das Gebiet Burg im Richtplan des Kantons Solothurn, seit 2017 im Richtplan des Kantons Aargau festgelegt.

Nutzungsplanung und Baugesuch

In der Gemeinde Kienberg kommt dem Nutzungsplanverfahren gleichzeitig auch die Baugesuchsfunktion zu. Entsprechend gibt es auf Solothurner Seite kein nachgelagertes Baugesuchsverfahren. Um in beiden Gemeinden eine gleichzeitige öffentliche Auflage der Nutzungsplanung und des Baugesuchs zu ermöglichen, wurde in der Gemeinde Oberhof ebenfalls bereits das Baugesuchsverfahren gestartet.

Umweltverträglichkeitsprüfung

Mit einer Gesamtleistung von mehr als 5 MW untersteht das Vorhaben der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV, Anhang 21.8). Die Nutzungsplanung dient als Leitverfahren für die Umweltverträglichkeitsprüfung des Windparks.

Weitere Verfahren

Weitere Verfahren sind das Plangenehmigunsverfahren des Eidgenössichen Starkstrominspektorats (ESTI), das Rodungsverfahren des Bundamts für Umwelt (BAFU) und das Bewilligungsverfahren für Luftfahrthindernisse des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL). Diese Verfahren werden parallel zu den anderen Verfahren geführt bzw. von den Kantonen koordiniert.