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Wussten Sie, wie die verschiedenen Risiken eines Windparks gesteuert werden?

Was geschieht bei einem Unfall?

Unfallprävention beginnt bereits bei der Planung des Windparks. Schliesslich hat die Vermeidung von Unfällen sowohl in der Bau- und Rückbauphase als auch in der Betriebsphase oberste Priorität. Sollte es dennoch zu einem Unfall kommen, greifen die im Umweltverträglichkeitsbericht verbindlich vorgesehenen Überwachungs- und Schutzmassnahmen. Eine Haftpflichtversicherung wird von der Windparkgesellschaft abgeschlossen.

Ist ein Konkurs der Windpark-Betriebsgesellschaft möglich?

Nein. Die Betriebsgesellschaft wird mehrheitlich im Besitz der öffentlichen Hand sein, was das Konkursrisiko erheblich reduziert. Das Geschäftsmodell beruht zudem auf zuverlässigen Windmessungen und zurückhaltenden Berechnungen. Der Windpark wird nur gebaut, wenn ein wirtschaftlicher Betrieb möglich ist.

Welches sind die Garantien für den Rückbau?

Die Finanzierung des Rückbaus wird durch einen Spezialfonds oder Bankgarantien gesichert. Die Rückbaubedingungen werden immer im Rahmen der Baubewilligung, der Nutzungsplanung oder vertraglich mit der Gemeinde geregelt.

Die Gemeinde, bei welcher sich der Sitz der Betriebsgesellschaft befindet, ist ebenfalls Aktionär, und wird die Verpflichtungen dieser Gesellschaft kontrollieren können.

Wie werden die Anlagen zurückgebaut?

Turm und Gondel werden vollständig zurückgebaut. Die Fundamente werden ganz oder teilweise zurückgebaut, je nach vorhandener Bodenstruktur. Anschliessend wird das Ackerland unter Berücksichtigung der verschiedenen Erdschichten wiederhergestellt, sodass eine Bewirtschaftung wie vor dem Bau ermöglicht wird. Die Bestandteile eines Windrades (Stahl, Kupfer, Beton, etc.) sind einfach wiederverwertbar und generieren keinen schwierig zu lagernden Abfall. Zudem sind diese Materialien wertvolle Ressourcen! Ihr Erlös wird vom Marktwert zum Zeitpunkt des Verkaufs abhängig sein.